BIM vs. HOAI…?

In meinem letzten Blogeintrag habe ich mich mit dem derzeit vorherrschenden Konflikt zwischen der traditionellen CAD Planung (2D und 3D Grafik) und der BIM-basierenden Planung (intelligente 3D Modelle) befasst. Sofern ein Projekt auf Basis der BIM Technologie umgesetzt wird, ist im nächsten Schritt die Fragestellung der sogenannten Aufwandsverschiebung zu klären. Laut einem Artikel, der im Dezember 2014 in der Detail erschienen ist, gilt die BIM Technologie vor allem bei Auftraggebern und Bauunternehmen als große Zukunftshoffnung (Schoof, Jacob. “BIM in der Architektur: Verweigern oder Durchstarten?”). Unklar ist jedoch weiterhin, welche Chancen aber auch Risiken die Planungsmethode für Architekten birgt.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass ein wesentliches Hemmnis für die Implementation der BIM Technologie die immer wieder aufkommende Frage der Mehrwertgenerierung und dessen Vergütung ist. In diesem Zusammenhang wurde z.B. durch das Karlsruher Institut für Technologie im Fachgebiet Building Lifecycle Management eine Studie durchgeführt und veröffentlicht, dessen Ziel die „Analyse der Potentiale und Hemmnisse bei der Umsetzung der integrierten Planungsmethodik BIM in der deutschen Baubranche“ war. Im Ergebnis hat die Untersuchung zunächst gezeigt, dass es eine starke Wechselwirkung zwischen einer effizienten und strukturierten Unternehmensführung und der Nutzung der BIM Technologie gibt. Des Weiteren kommt die Studie zu dem Schluss, dass der Einsatz der BIM Technologie grundsätzlich zu einem beachtlichen Mehrwert führen kann, aber die derzeitige Herausforderung liegt in der Entwicklung geeigneter Vergütungskonzepte für modellbasierte Planungsleistungen auf Basis der BIM Technologie.

In der Regel sind Planungsleistungen als Architekten- und Ingenieurleistungen zu bezeichnen und die HOAI ist somit grundsätzlich anwendbar. Gegenüber der traditionellen Planung nach HOAI, kann die Implementation der BIM Technologie jedoch zu einer Aufwandsverschiebung innerhalb der Leistungsphasen nach HOAI führen, wie sie sich z.B. innerhalb der oberen Grafik darstellt. Daher gestaltet sich die Anwendung der aktuellen Form der HOAI auch weiterhin als schwierig, da sich diese Aufwandsverschiebungen nur schwer im starren Gerüst der HOAI abbilden lassen. Um den Planungsleistungen der Architekten und Ingenieuren und somit dem Planungsaufwand als Ganzes gerecht zu werden, fehlt es somit auch an einer notwendigen Flexibilität der traditionellen Vergütungsmodelle.

Durch die Novellierung der HOAI 2013 wurde die BIM Methode namentlich als „3D oder 4D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling)“ als besondere Leistung in der Vorplanung eingeführt. Eine Entwicklung, die nach meiner Einschätzung zu begrüßen ist, aber noch längst nicht den Anforderungen gerecht wird. Zu dieser Einschätzung gelangt auch die Veröffentlichung von Dr. Schiller & Partner mit dem Titel: „HOAI 2013 bringt neue Aufgaben für alle Planer“. In dieser wird darauf hingewiesen, dass nicht erkennbar ist, wieso die BIM Methode als Begriff ausschließlich in der Vorplanung vorkommt. Die BIM Technologe entfaltet ihren Nutzen in der Regel über den ganzen Planungsprozess hinweg, der nicht einfach additiv neben den konventionellen Leistungen erbracht wird. Daher sollte die BIM Methode vielmehr als ein ganzheitlicher integrierter Bestandteil der Planungsleistungen verstanden werden, der nicht einfach als eine Zusatzleistung hinzugefügt werden kann.

Bereits 2011 wurde zudem in einem Gutachten „BIM | HOAI“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR) erkannt, dass die Verteilung des Planungshonorars innerhalb eines BIM basierenden Projektes nicht den Proportionen folgen kann, die sich aus den preisrechtlichen Anordnungen der HOAI zu den einzelnen Planungsbeiträgen ergeben. Insbesondere durch neue, additive Planungs- und Koordinationsleistungen, wie z.B. dem BIM Management, ist eher anzunehmen, dass eine deutlich andere Verteilung adäquat wäre. Somit ist im Ergebnis festzuhalten, dass eine adäquate Verteilung der Vergütungen zwischen den jeweiligen Planungsbeteiligten individuell zu verhandeln ist, sofern es sich um einen BIM basierenden Planungsprozess handelt. Nur dann kann sichergestellt werden, dass sich die Effizienzsteigerungen der BIM Technologie entsprechend „gerecht“ monetär niederschlagen.

Wir haben die Wahl, uns von BIM überrennen zu lassen oder es als Chance wahrzunehmen. (Jakob Przybylo, Obermeyer Planern + Beraten, 2014)

Um ein gemeinschaftliches Handeln und Planen auf Basis der BIM Technologie zu ermöglichen, erfordert es darüber hinaus auch neue, anerkannte BIM Normen, Regularien und Vertragsmuster. So kommt auch die zuvor erwähnte Studie vom Karlsruher Institut für Technologie zu dem Ergebnis, dass verlässliche Vertragsvorlagen für Anwendungen und Prozesse innerhalb der BIM Technologie weiterhin fehlen und eine ausreichende, inhaltliche wie formale Qualität von sogenannten BIM Modellen in der Regel ohne diese nicht sichergestellt werden kann. Die Grundlagen für ein BIM basierendes Projekt bzw. für ein effizientes Datenmodell werden in der Regel in den ersten Projektphasen gelegt und bilden im weiteren Projektverlauf die Grundlagen für alle weiteren darauf aufbauenden Planungsleistungen. Aktuell gibt es jedoch dazu noch keine Spezifikationen von Qualitätskriterien für BIM Modelle, die durch den zuständigen Gesetzgeber veröffentlicht wurden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das aktuelle Vergütungskonzept der HOAI nicht als geeignet bezeichnet werden kann, um ein BIM-basierendes Projekt „fair“ umsetzen zu können. Mit der Empfehlung des Europäischen Parlamentes vom 15.01.2014, das Vergaberecht der Europäischen Union zu modernisieren und der Einsatz der BIM Technologie zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen und Ausschreibungen zu fördern, ist eine weitere Novellierung der HOAI mehr als notwendig. Als Beispiel dazu könnten die britischen Leistungsphasen bzw. der RIBA: Plan of Work 2013 dienen, denn in Großbritannien ist der Einsatz der BIM Technologie bei der Vergabe von öffentlichen Großbauprojekten bereits Pflicht.

This article has 2 comments

  1. Simon K. Reply

    Warum ist bei der Abbildung „BIM vs. Traditionelle CAD Planung“ die Blaue BIM-Linie im Abschnitt Verzögerung/Rechtsstreit utnerbrochen?

    • admin Reply

      Im Idealfall können durch die Anwendung der BIM Methodik die Kommunikation im Projekt Team verbessert und somit Missverständnisse und Fehler vermieden werden, die in der traditionellen CAD Planung immer wieder für Rechtsstreitigkeiten sorgen. Im Ergebnis steht also eine Planung die im Vergleich zur traditionellen CAD Planung weniger anfällig für Rechtsstreitigkeiten ist.

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.